Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Bewehrungs-, Eisenflecht- und Stahlbauleistungen zwischen SevimStahlbau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und beruhen auf den vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen (Bewehrungs- und Schalpläne, Statik, Massenauszüge). Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande. Massen- oder Planänderungen berechtigen zur Anpassung von Preis und Termin.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Bewehrungs- und Stahlarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig bereit: geprüfte Ausführungspläne, das erforderliche Material (soweit nicht anders vereinbart), Kran- und Hebezeuge, Zufahrt, Strom, Wasser sowie einen geräumten und aufnahmefähigen Untergrund.
§ 4 Termine
Ausführungstermine gelten als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Behinderung durch Vorgewerke, fehlende Freigaben oder Witterung verschiebt Termine entsprechend.
§ 5 Abnahme
Die Bewehrung ist vor dem Betonieren gemeinsam abzunehmen; das Betonieren gilt als Abnahme der darunterliegenden Leistung. Teilabnahmen für abgeschlossene Bauabschnitte sind zulässig.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß bzw. den vereinbarten Einheitspreisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt sind zulässig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen; dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Kiel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Hinweis: Dieser Text ist ein Entwurf für Ihren Betrieb und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.